Umsetzung des Stromversorgungsgesetz (StromVG)
Seit dem 1. Januar 2009 ist Strommarkt für die grösseren Kunden liberalisiert.
Stromtarife seit 01.01.2009
Neu werden die Stromtarife unterteilt in Netznutzung, Energie, Grundgebühr und Abgaben. Die Tarife müssen jährlich überprüft und wenn nötig angepasst werden. Die Überprüfung und Veröffentlichung der Tarife für das Folgejahr muss bis spätestens 31. August erfolgen.
Wer kann sich frei am Markt elektrische Energie beschaffen?
Seit dem 1. Januar 2009 können alle Strombezüger, welche pro Jahr mehr als 100'000 kWh verbrauchen, ihren elektrischen Energiebedarf auf dem freien Markt beschaffen. Die Kündigung beim aktuellen Stromlieferanten muss jeweils bis 31. Oktober erfolgen.
Alle übrigen Strombezüger werden voraussichtlich im Jahre 2014 frei.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.strom.ch.
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